PfadnavigationHomeRegionalesNordrhein-WestfalenTödliche UnfälleDer gefährliche RheinVeröffentlicht am 11.08.2025Lesedauer: 7 MinutenEin Hinweisschild am Düsseldorfer „Paradiesstand“ weist auf die Gefahren beim Schwimmen im Rhein hinQuelle: Christoph Reichwein/dpaDieses Jahr ertranken in NRW bereits 34 Menschen, viele davon im Rhein. Nun prüfen mehrere Städte der Rheinschiene, ob man das Baden an der meistbefahrenen Wasserstraße Deutschlands untersagen kann Ein Video der DLRG Dinslaken zeigt die Gefahr auf drastische Weise: Die Ortsgruppe der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft hat am Rhein eine Puppe in Größe eines Babys im seichten Wasser in Ufernähe positioniert. Als ein riesiges Frachtschiff vorbeifährt, weicht das Wasser zunächst vom Ufer zurück, der Puppe geschieht nichts. Doch dann strömt das Wasser zurück, tritt über das Ufer und reißt die Puppe mit sich.Wer dieses Video im Internet sieht, versteht nicht, warum immer noch Eltern ihre Kinder direkt am Rheinufer spielen oder gar baden lassen. Erst vor wenigen Wochen wurde ein Sechsjähriger in Düsseldorf vom Fluss erfasst und weggerissen. Die Leiche des Jungen wurde erst einige Tage später in Duisburg am Rhein gefunden. „Der Rhein ist einer der meistbefahrenen Schifffahrtswege in ganz Europa“, sagt Frank Zantis, Sprecher des DLRG-Landesverbandes Nordrhein in Düsseldorf. Dass nun die Landeshauptstadt und Köln ein allgemeines Badeverbot im Rhein prüfen wollen, begrüße man sehr, so Zantis gegenüber WELT. „Vielleicht wird dann auch den letzten Leichtsinnigen klar, welchen Gefahren sie sich am Rhein aussetzen.“Düsseldorfer Verordnung soll schnell in Kraft tretenNach mehreren tödlichen Badeunfällen im Rhein während der jüngsten Hitzeperioden bereitet die Stadt Düsseldorf ein Badeverbot vor. „Anfang Juli haben wir den Bund aufgefordert, ein Badeverbot für den Rhein zu verhängen“, erklärt Oberbürgermeister Stephan Keller. Das NRW-Innenministerium „hat uns inzwischen bestätigt, dass wir auch eigenständig handeln können – und genau das tun wir jetzt“, so der CDU-Politiker, der im September wieder für das OB-Amt in Düsseldorf kandidiert. Derzeit erarbeite die Verwaltung eine ordnungsbehördliche Verordnung. „Die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes wird eine spürbare und nachhaltige Wirkung entfalten“, kündigte Keller an, die Einzelheiten würden derzeit abgestimmt. Hier zähle die Stadt auch auf die Unterstützung des Innenministeriums. „Allerdings handelt es sich beim Baden im Rhein um ein Problem, das an den kommunalen Grenzen nicht Halt macht“, so Keller weiter. „Wir erwarten daher weiterhin Unterstützung vonseiten des Bundes, der für die Wasserstraßen zuständig ist.“ Die Verordnung könne voraussichtlich schon in der kommenden Woche in Kraft treten, teilte eine Sprecherin auf Anfrage von WELT am Donnerstag mit.Nach Angaben des Rathauses wurde die Feuerwehr Düsseldorf in diesem Jahr bislang zu 46 Einsätzen mit Personen im Rhein alarmiert. Dabei konnten neun Menschen gerettet und acht zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden. Im Jahr 2025 kam den Angaben zufolge bislang für drei Personen jede Hilfe zu spät. Jedoch werden in der Feuerwehrstatistik nur die Verstorbenen erfasst, die direkt tot aufgefunden werden. Vermisste, die später an anderer Stelle und auch außerhalb des Düsseldorfer Stadtgebiets gefunden werden, werden hier nicht erfasst.Köln und Neuss wollen ebenfalls handeln Die Stadt Köln prüft man nach Angaben einer Sprecherin im Austausch mit Düsseldorf „die dortigen Planungen auf eine Übertragbarkeit auf das Kölner Stadtgebiet und arbeitet im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten kontinuierlich an einer Minimierung des Risikos, welches durch das Baden im Rhein entsteht“. 2024 habe es 30 Einsätze der Kölner Berufsfeuerwehr im Rhein „nach gesichteten und bestätigten Personen“ gegeben, in diesem Jahr bis Ende Juni 22 Menschen. Die Stadt Neuss erarbeitet ebenfalls in Abstimmung mit Düsseldorf eine Verordnung, mit der das Baden im Rhein auf Neusser Stadtgebiet künftig grundsätzlich untersagt werden soll. Grundlage hierfür sei eine Klarstellung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, wonach Städte berechtigt sind, Badeverbote auszusprechen, heißt es aus dem Rathaus. Mit diesem Schritt unterstütze man ausdrücklich die Initiative der Nachbarstadt Düsseldorf und setze sich für ein einheitliches Vorgehen entlang des Rheinverlaufs ein. „Das geplante Verbot ist eine erst jetzt zugelassene notwendige Reaktion der Städte auf ein lebensgefährliches Verhalten, das leider immer wieder zu beobachten ist – oft durch Einzelne, darunter auch Kinder und Jugendliche, die sich der Gefahren im Rhein nicht bewusst sind“, betonte Bürgermeister Reiner Breuer (SPD). „Wir wollen so weit wie möglich Leben schützen, bevor es zu tragischen Unglücken kommt.“Die Strömungsverhältnisse im Rhein, abrupte Wassertiefen und der Schiffsverkehr machten das Schwimmen im Fluss hochriskant, so Breuer. Trotz wiederholter Warnungen komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen. „Wir hätten uns eine übergeordnete Lösung durch den Bund gewünscht und erwarten auch weiterhin dessen Unterstützung“, betonte Breuer. „Da bisher keine Lösung erfolgt ist, handeln wir jetzt auf kommunaler Ebene – mit dem Ziel, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen.“ Die Ausgestaltung der Verordnung erfolge derzeit, auch die Höhe möglicher Bußgelder werde geprüft. Bereits jetzt warnt die Stadt Neuss regelmäßig vor den Gefahren im Rhein – etwa mit Hinweisschildern und in den sozialen Medien. Die neue Regelung solle diese Maßnahmen künftig verbindlich ergänzen, so ein Rathaussprecher. Im Raum Duisburg gibt es bereits behördliche BadeverboteAus dem Duisburger Rathaus heißt es, dass die Stadt die Düsseldorfer Initiative „mit großem Interesse“ verfolge. „Jede Maßnahme, die dazu beitragen kann, Menschen vor lebensgefährlichen Situationen im Rhein zu schützen, ist wichtig“, sagte ein Sprecher. „Sollten sich kommunale Handlungsspielräume für ein Badeverbot im Rhein ergeben, wird die Duisburger Stadtverwaltung diese Möglichkeit auch für das eigene Stadtgebiet sorgfältig prüfen.“ Man weise aber bereits seit Jahren – auch mehrsprachig – auf diversen Kommunikationskanälen immer wieder auf die Gefahren des Badens im Rhein hin. Allerdings gibt es wegen des starken Schiffsverkehrs zwischen Duisburg und der niederländischen Grenze bereits über eine Verordnung des Bundeswasserstraßenamtes in diesem Abschnitt ein großflächiges Badeverbot im Rhein.Doch wie sollten Badeverbote überwacht werden, fragt Frank Zantis vom DLRG-Landesverband Nordrhein. Es sei auch zu befürchten, dass einige Menschen von bisherigen Hotspots wie dem Düsseldorfer „Paradiesstrand“ und dem Rodenkirchener Strand – in der Domstadt auch „Riviera von Köln“ genannt – an andere Stellen ausweichen würden. Neben dem Rhein müsse man auch über andere Wasserstraßen nachdenken, etwa die vielen Kanäle, die sich durchs Ruhrgebiet und bis nach Westfalen ziehen. Der DLRG-Bundesverband präsentierte am Donnerstag neuste Zahlen zu den Badetoten. Demnach ertranken in NRW bis Ende Juli 34 Menschen, im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum sogar 52 gewesen. Hier spiele aber auch immer das Wetter eine Rolle, erklärt Zantis: So sei der Mai relativ kühl und regnerisch gewesen. Im Juni mit seinen sehr heißen Tagen zum Monatsende habe es dann aber leider wieder mehr Todesfälle gegeben. Beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein mit Sitz in Bingen verweist man darauf, dass man das Baden nur untersagen könne, „wenn dies zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand notwendig ist“. Sofern das Baden aus anderen Gründen eingeschränkt oder untersagt werden solle, seien die Landes- oder Kommunalbehörden zuständig, so ein Sprecher auf Anfrage.Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung habe aber mit der „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg“ vom 11. April 1972 („Badeverordnung“) von ihrer Regelungskompetenz Gebrauch gemacht und das Baden in gewissen Rheinabschnitten verboten.Demnach ist das Baden im Rhein im Stadtbereich Duisburg größtenteils verboten, weil im Bereich Ruhrort mit seinem großen Hafen sonst der Schiffsverkehr beeinträchtigt würde. Für das Stadtgebiet Düsseldorf enthalte die „Badeverordnung“ hingegen - abgesehen von lokalen Badeverboten in der Nähe von Anlegestellen, Brücken und Hafenmündungen - keine Einschränkungen.Die Polizei ist in Nordrhein-Westfalen mit zwei Dutzend Schiffen auf den Gewässern unterwegs, etwa die Hälfte davon auf dem Rhein. Dabei spreche man auch Menschen über Lautsprecher an und warne vor den Gefahren im Fluss, sagte eine Sprecherin der Polizei Duisburg auf Anfrage. Die Überwachung von Badeverboten sei aber Aufgabe der jeweiligen Ordnungsämter und könne von den Schiffen aus auch nur schlecht durchgeführt werden. Den Ordnungsämtern leiste man aber selbstverständlich Amtshilfe, sobald es entsprechende Anfragen gebe, betonte die Polizeisprecherin.