PfadnavigationHomePolitikDeutschlandVergleich mit VerfolgungGrüner erklärt seine Partei zu den „neuen Juden“ – Urteil wegen Volksverhetzung rechtskräftigVeröffentlicht am 08.08.2025Lesedauer: 6 MinutenGrünen-Politiker Bernd Schreyer sagt: „Ich wollte vor der massiven Hetze gegen grüne Politik warnen“Quelle: picture alliance/SZ Photo/Stephan RumpfIn der Debatte um Habecks Heizungsgesetz sei gegen Grüne aufgewiegelt worden, „als seien sie die ‚neuen Juden‘, die ‚ausgemerzt‘ werden müssen“, behauptete Bayerns Ex-Landeschef Schreyer. Ein Urteil wegen Volksverhetzung ist nun rechtskräftig. Er kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.Ein Posting in den sozialen Medien hat für den Münchner Grünen-Kommunalpolitiker Bernd Schreyer schwerwiegende Folgen. Nach WELT-Informationen hat das Bayerische Oberste Landesgericht Schreyers Revision gegen ein Urteil des Landgerichts München I als unbegründet verworfen. Das Urteil, mit dem Schreyer wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro (also insgesamt 4200 Euro) verurteilt wurde, ist damit rechtskräftig. Der Beschluss des Gerichts vom 18. Juli 2025 liegt WELT vor.In der Debatte um das Gebäude-Energie-Gesetz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne), umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt, hatte der damalige Stadtrat im Juni 2023 auf Twitter (heute X) gepostet: „Ich habe mir mal die Flut an Kommentaren von sog. ‚bürgerlich konservativen‘ und ‚rechtsextremen‘ Meinungen angesehen. Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen, so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die ‚neuen Juden‘, die ‚ausgemerzt‘ werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.“Das Gericht sah darin eine Verharmlosung des Holocaust, strafbar als Volksverhetzung. Mit dem entsprechenden Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs wird bestraft, wer den Völkermord an den Juden „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost“. Das Landgericht hatte ausgeführt, die Äußerung sei zur „Vergiftung des politischen Klimas“ geeignet, weil sie „Würde und Ansehen der Überlebenden sowie insbesondere der Ermordeten und ihrer Angehörigen in einem für das Gemeinwesen unerträglichen Maß“ tangiere.Im Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts heißt es: „Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.“ Der Angeklagte setze „im Rahmen eines Wertungsaktes den Holocaust mit den Anfeindungen gegen die Grünen im Zusammenhang mit dem genannten Gesetz gleich“. Die Richter schreiben in dem Beschluss weiter: „Die Verfolgung und massenhafte Ermordung europäischer Juden entspricht in ihrer Ungeheuerlichkeit nicht einmal im minimalsten Ansatz den vom Angeklagten als Tatsache behaupteten Anfeindungen, denen sich Grüne gegenübersehen. Deshalb ist die vom Angeklagten geäußerte Wertung, die Grünen seien die ‚neuen Juden‘ auch gänzlich unangemessen.“Der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht bestätigt damit die Linie der bayerischen Justiz, die in der jüngeren Vergangenheit, konkret seit der Corona-Pandemie, etabliert wurde“, sagte er WELT. „Demnach macht sich strafbar wegen Verharmlosung des Holocaust, wer diesen mit anderen Ereignissen unangemessen gleichsetzt.“ Der Beschluss mache deutlich, „dass die Grenzen der Meinungsfreiheit erreicht sind, wenn die in der öffentlichen Diskussion oft gewählte Gleichsetzung des Holocaust mit als unliebsam empfundenen Ereignissen bemüht wird“. Anwalt: Tweet von Meinungsfreiheit gedecktBernd Schreyer war nach dem Tweet auch aus den eigenen Reihen kritisiert worden. „Wir distanzieren uns in aller Form von diesen Tweets“, sagte die Münchner Grünen-Fraktionsvorsitzende Mona Fuchs. Schreyer legte sein Stadtratsmandat nieder. „Mit allergrößtem Bedauern entschuldige ich mich für meinen Tweet zum Judenvergleich im Zusammenhang mit Aufwiegelung und Verschwörung gegen Grüne. Ich distanziere mich ohne Wenn und Aber von dieser Aussage, deren schreckliche Bedeutung mir zu spät klar wurde“, teilte er 2023 mit. „Niemals wollte ich einen Vergleich mit dem Holocaust zum Ausdruck bringen. In meiner über 40-jährigen Vita bei den Grünen und schon vorher in der APO (außerparlamentarische Opposition, d. Red.) habe ich immer mit großem Engagement gegen Faschismus und Antisemitismus gekämpft.“ Schreyer hatte die Grünen in München und Bayern mitgegründet, saß zwischen 1986 und 1990 sowie ab 2020 im Stadtrat. Ende der 1990er-Jahre war er Chef der bayerischen Grünen. „Mein Tweet stellte einen Vergleich zur Judenverfolgung im 18. und 19. Jahrhundert her, als Juden als Bedrohung für Gesellschaft und Staat stigmatisiert wurden“, sagte Schreyer am Donnerstag WELT. „Ich wollte vor der massiven Hetze gegen grüne Politik warnen, die seit 2021 eskalierte: Fake-Kampagnen, Aufrufe zur Gewalt und Mord, antisemitische Verschwörungserzählungen über eine angeblich global agierende Klima-Elite.“ Schreyer kündigte eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Lesen Sie auchVertreten lässt sich der Kommunalpolitiker vom Rechtsanwalt Jerzy Montag. „Der Tweet von Herrn Schreyer ist von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt“, sagte der Richter am bayerischen Verfassungsgerichtshof und ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Montag WELT. Man müsse den Sachverhalt „schon sehr zurechtbiegen“, um darin eine Verharmlosung des Holocaust zu erkennen, sagte Montag weiter. „Die Revisionsentscheidung ist nicht nachvollziehbar, berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht, und deswegen werden wir Verfassungsbeschwerde einlegen.“ WELT liegt die 52-seitige – und nun verworfene – Revisionsbegründung von Montag vor. Der Angeklagte habe die Kritik am Heizungsgesetz nicht mit der Vernichtung der Juden in der NS-Diktatur gleichgesetzt, heißt es darin. „Das ist abwegig. Dem Angeklagten ging es klar ersichtlich um die Kommentare und Meinungsäußerungen, die anlässlich der verbreiteten Lüge über ein angebliches ‚Heizverbot‘ gegen Grüne massiv aufwiegelten.“ Montag hatte in den Verfahren vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München I Dutzende Gewalt- und Mordaufrufe gegen Grüne vorgelegt, die unter anderem die Worte „Grüne ausmerzen“ enthalten. Darunter waren etwa Postings, in denen es etwa „Diese elende grüne Sekte gehört verboten, ausgemerzt und verbuddelt“, „Dieser Grüne Sumpf ist so unvorstellbar. Diese Verbrecherbande muss ausgemerzt werden“ und „Ausgemerzt, herausgeschnitten gehört dieses Eklige, schmierige, grüne Geschwür“ heißt. Lesen Sie auchZudem präsentierte er zahlreiche Presseartikel, in denen in der ersten Hälfte des Jahres 2023 über öffentliche Boykottaufrufe gegen Grüne berichtet wurde. „Alle Grünen haben im ,Platzhirsch‘ ab sofort Grundstücks- und Lokalverbot“, hieß es etwa in einem Wirtshaus im Sauerland. In einer Werkstatt im Kreis Calw hieß es damals: „Sympathisanten und Wähler der Grünen möchten wir in unserer Werkstatt nicht bedienen.“ Ein Restaurant in Dresden verhängte demnach ein „Hausverbot für grüne Politiker“. In entsprechenden Beweisanträgen von Jerzy Montag, die in der Revisionsbegründung erwähnt werden, heißt es dazu: „Jüdinnen und Juden sahen sich, ausdrücklich nicht beschränkt auf die Zeit des Nationalsozialismus, viele Jahre vor der Durchführung des Massenmords im Holocaust Forderungen von Antisemiten ausgesetzt, sie in Geschäften nicht zu bedienen, ihnen den Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten zu untersagen, sie zu verfolgen, zu entrechten und auch sie zu töten. In den sozialen Medien finden sich in erschreckender Anzahl Aufrufe, Grüne in Gaststätten und Geschäften nicht mehr zu bedienen, und auch Aufrufe, Grüne zu töten oder aufzuhängen.“ Rechtsanwalt Montag will in Begrifflichkeiten wie „ausmerzen“ sowie in Boykott- und Mordaufrufen gegen Grüne also ebenfalls eine Parallele zur Verfolgung von Juden erkennen. Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Im September erscheint im Herder-Verlag sein Buch über den AfD-Politiker Björn Höcke. Zweiwöchentlich erscheint seine Kolumne „Gegenrede“.