An der Schlussszene hätte ein Taschentuchhersteller seine Freude gehabt: „Thank you“, schluchzt Cameron B., während auch in den Augen einer Schöffin die Tränen glitzern und auf den Zuschauerbänken ein Schniefen zu vernehmen ist. Soeben hat das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Wilfried Dudek die 24-jährige Britin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Und das, obwohl sie im April dieses Jahres beim Schmuggeln von 20 Kilogramm Marihuana am Münchner Flughafen erwischt worden war. Verfolgt man britische Medien, so scheint das Anheuern von jungen Drogenkurierinnen kein Einzelfall zu sein.

Wenn Cameron B. zu erzählen beginnt, muss man unweigerlich an eine Räuberpistole denken: Die Geschichten erscheinen viel zu abwegig und auch zu schlimm, um wahr zu sein. „Ihr ganzes Leben war eine Notsituation“, wird Verteidigerin Rita Drar am Ende in ihrem Plädoyer sagen. Mit 16 Jahren schwanger, mit 17 Mutter eines Sohnes, der unter einer Autismus-Störung leidet. Der Vater des Kindes wird verhaftet, „wegen häuslicher Gewalt“, berichtet Cameron B. Um Geld zu verdienen, zieht sie von Stevenage nach London – und bewirbt sich bei einem Escortservice.

Mit Drogenfahnder durch die Nacht

So dreist kokst München