Der Einsatz der umstrittenen Palantir-Software durch die Polizei in Bayern wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt an diesem Mittwoch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die gesetzliche Grundlage von systematischen polizeilichen Datenanalysen durch diese Analyseplattform im Freistaat. Der Schriftsatz liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die GFF ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der beim Thema Grundrechte häufig auf den Klageweg setzt.
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) erlaubt der Polizei sogenanntes Data Mining. Dabei wertet ein Programm namens „VeRA“ auf Basis der Palantir-Software riesige, bereits für unterschiedliche Zwecke vorliegende Datenmengen aus und stellt Verknüpfungen her – „in erheblichem Umfang“ auch zu Personen wie Opfern oder Zeugen, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen, teilte die GFF mit. Diese weitreichende Auswertung von Daten verletze Grundrechte, es handele sich um eine „Blackbox“. Ziel der Verfassungsbeschwerde seien „klarere Grenzen für den Einsatz von Data Mining-Software“.
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