Die Münchner Taxifahrer-Szene ist nach wie vor in Aufruhr. Noch immer hallt die Entscheidung des Kreisverwaltungsausschusses des Stadtrats aus der vergangenen Woche nach: Mehrheitlich hatte das Gremium entschieden, vorerst keinen Mindestpreis für Fahrten mit Taxi-Konkurrenten wie Uber und Bolt festzulegen, um das klassische Taxigewerbe vor der Billigkonkurrenz zu schützen. Zur Beruhigung der Branche hat dabei Hanna Sammüller, Chefin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), nicht beitragen können. Sie hatte ausgeführt, dass ihre Behörde bei 97 Prozent aller kontrollierten Fahrten der Taxikonkurrenz Verstöße festgestellt habe.
Drücken Uber und Co. also nicht nur den Preis, sondern missachten deren Fahrer und Unternehmer auch konsequent gesetzliche Vorgaben und Regelungen? Für Thomas Kroker, Vorsitzender der Taxi EG München, ist klar: „Durch die Zahlen des KVR hat sich bestätigt, was wir immer vermutet haben: Das Geschäftsmodell Mietwagen geht nicht schlüssig auf.“
In den Jahren 2023 und 2024 hat das KVR eigenen Angaben zufolge insgesamt 60 Mietwagenunternehmen Betriebsprüfungen unterzogen. Davon waren 35 Unternehmen dem sogenannten taxiähnlichen Mietwagenverkehr zuzuordnen, dem auch die beiden großen Betreiber in München – Uber und Bolt – zuzurechnen sind. Die restlichen 25 Unternehmen betrieben sogenannten klassischen Mietwagenverkehr, also Fahrten, die vorab gebucht werden müssen und vor allem von Geschäftsreisenden etwa für Flughafentransfers genutzt werden.






