Melanie Fischer durchlitt ein Martyrium aus Schlägen, Erniedrigung und Angst. Warum sie sich der Gewalt ihres syrischen Mannes fügte, versteht sie im Nachhinein selbst nicht. Seit ihrer Flucht kämpft sie um eine neue Existenz – doch die Behörden legen ihr Steine in den Weg. Das Urteil gegen ihren Peiniger lässt sie verzweifeln.In ihren Träumen verfolgt er sie immer noch. Sie geht spazieren, wähnt sich sicher und wendet den Kopf – und plötzlich steht er vor ihr. Sie sieht den gedrungenen kräftigen Körper und den schwarzen Vollbart. Sie sieht das hämische Grinsen und das teuflische Flackern in den Augen. Sie sieht, wie er die Faust erhebt – und weiß, dass sie die Hände über dem Kopf verschränken muss. Weil er zuschlagen wird. Mal mit den Händen und mal mit dem Gürtel. Mal in den Bauch und mal ins Gesicht. Bis er mit ihr fertig ist. Bis sie am Boden liegt. Bis sie endlich aufwacht, schweißgebadet und mit rasendem Herzen.Melanie Fischer wirkt gefasst, wenn sie von dem Mann erzählt, der sie bis heute in ihren Albträumen heimsucht. Es ist ja auch eine Weile her, und irgendwann muss es mal gut sein mit dem Jammern. Oder nicht? Wie lange dauert es, bis man einen Menschen, der einen ins Höllenfeuer geleitet hat, aus seinen Träumen verbannen kann?Hier und heute fühlt sie sich jedenfalls sicher. In diesem kleinen Café mit den fünf Kaffeesorten und den geblümten Tischdecken. In diesem unscheinbaren Ort mit seiner Mischung aus Neubauten und Fachwerkhäusern, der ihr neues Zuhause geworden ist, und von dem in diesem Text nur gesagt werden darf, dass er irgendwo im Süden des Landes liegt, weit weg von jener Stadt, in der ihr Ex-Mann sie fast zu Tode geprügelt hat. Ja, sie kommt zurecht hier, in der kleinen neuen Wohnung, und wenn es gut läuft, hat sie auch bald einen neuen Job.Das Wichtigste ist aber, dass es Yasemin gut geht. Die Kleine ist ja ziemlich aufgeregt, weil sie nach den Sommerferien in die Schule kommt, und dann alles anders sein wird – und weil dann ein neuer Lebensabschnitt beginnt, in dem Mutter und Tochter die düstere Vergangenheit hoffentlich hinter sich lassen können.Trümmer aus der VergangenheitBevor sie jedoch mit ihrer Tochter neu anfangen kann, muss Fischer die Trümmer ihrer Vergangenheit aus dem Weg räumen. Deswegen ist sie hier, deswegen will sie ihre Geschichte erzählen. Um Ballast abzuwerfen. Um andere Frauen zu warnen – und um klarzumachen, dass der Staat etwas ändern muss, zumindest, wenn er es ernst damit meint, dass er Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden über Jahre hinweg vom eigenen Partner verprügelt werden, besser beschützen und ihnen einen Neustart ermöglichen will.Lesen Sie auchFischer ist eigentlich ein fröhlicher Mensch. Sie lacht viel und teilt sich gern mit, und wer sich mit ihr unterhält, merkt, dass sie es gewohnt ist, bei einem Gespräch die Richtung vorzugeben. Nur gelegentlich, da verlieren ihre Gesichtsmuskeln jegliche Spannung – und in diesen kurzen Momenten blickt sie so traurig und leer, als wäre ihr jeglicher Lebensmut entwichen.Fischer schenkt Kaffee ein und beginnt zu erzählen. Vom Kennenlernen und der ersten Ohrfeige und von dem Gefühl, unter der Dusche die Hämatome und Wunden zu begutachten und sich vor sich selbst zu ekeln. Vom Krankenhaus und vom Frauenhaus und von dem Richter mit dem eiskalten Blick, der ihr das Gefühl gab, nicht im Zeugenstand, sondern auf der Anklagebank zu sitzen. Und davon, dass sie bis heute damit beschäftigt ist, ihr Leben neu zu ordnen, weil Justiz und Behörden die Entscheidungen, die ihr und Yasemin einen Neustart ermöglichen könnten, bis zum heutigen Tage verschleppen, als ginge es um einen Bagatellschaden am Auto oder um irgendeine andere Nichtigkeit, nicht aber um das Schicksal einer Mutter und ihrer Tochter, die gerade so mit dem Leben davongekommen sind.„Die Schläge haben mich fast umgebracht“, sagt Fischer. „Aber was ich danach erlebt habe, war fast genauso schlimm, weil ich mich wie ausgeliefert fühlte.“Fischers Geschichte beginnt im Herbst 2016. Sie ist damals 35 Jahre alt und lebt – wie es später im Gerichtsurteil heißen wird – in „finanziell geordneten und sicheren Verhältnissen“. Im Job hat sie es weit gebracht, arbeitet in verantwortlicher Stellung bei einem Bildungsträger für Gesundheits- und Sozialberufe.An einem sonnigen Tag im September lernt Fischer bei einem Arbeitstermin einen Mann kennen, der in einem Jobcenter als Übersetzer arbeitet. Ob es das breite Lächeln ist oder das kultivierte Auftreten, das sie für diesen Mann einnimmt, weiß Fischer nicht mehr. In einer WhatsApp-Nachricht an eine Freundin bezeichnet sie ihn damals als den „liebevollen und lustigen Dolmetscher“. Ja, er ist attraktiv, dieser Mann, und unfassbar charmant. Aber Privates und Berufliches sollte man trennen, da ist sie eigentlich konsequent. Einen Kaffee trinken sie trotzdem zusammen, denn die Menschen, mit denen man zusammenarbeitet, will man ja kennenlernen. Es folgt ein Abendessen und dann noch etwas mehr – und nur wenige Wochen später werden sie und der „lustige Dolmetscher“ ein Paar.Ali al-Hassan ist damals 24 Jahre alt. Er kommt aus einer wohlhabenden Familie, studiert in seinem Herkunftsland Syrien und in Kuala Lumpur Öl- und Gasingenieur. Als ihn die Armee des Diktators Baschar al-Assad 2014 zum Wehrdienst einziehen will, bricht er mit einem seiner zwei jüngeren Brüder auf, um über die Türkei, Ungarn und Österreich nach Deutschland zu gelangen. Al-Hassan erhält subsidiären Schutz und heuert bei dem Jobcenter an, in dem er Fischer kennenlernt. Sie beziehen eine gemeinsame Wohnung, später hilft sie ihm, seine Eltern und die anderen Brüder nach Deutschland zu holen. Sie eröffnen eine Bäckerei und verdienen mit dem Verkauf von belegten Brötchen und Baklava. Eine Lokalzeitung feiert al-Hassan und seine Familie als Musterbeispiele einer gelungenen Integration.Rund neun Jahre und unzählige Misshandlungen später füllt Fischer in ihrer neuen Heimat ihre Kaffeetasse nach und sagt, dass sie damals nicht mal verliebt gewesen sei. „Aber dieser Mann hat mich irgendwie um den Finger gewickelt.“Nach der Entschuldigung spuckte er ihr ins GesichtAls er ihr die erste Ohrfeige versetzt, etwa ein halbes Jahr nachdem sie ein Paar geworden sind, ist Fischer überrascht. Nein, das passt nicht. Sie ist schockiert, will den Übergriff nicht wahrhaben. Ist das wirklich geschehen? Oder hat sie es nur geträumt?Al-Hassan bittet um Entschuldigung, fällt auf die Knie und umgarnt sie mit Blumen. Doch nur wenige Tage später zieht er sie an den Haaren und spuckt ihr ins Gesicht. Weil sie ihm zu unordentlich ist und ihm „keinen Respekt“ zollt. Weil er sie „erziehen“ müsse, wie er sagt, damit sie eine gute Ehefrau wird. Fischer muss sich ausziehen und aufs Bett legen, auf den Bauch, damit er von hinten den Gürtel auf sie niedersausen lassen kann, auf den Rücken, damit er mit einer Holzstange auf ihre Brüste eindreschen kann. Er peitscht sie aus und boxt ihr ins Gesicht, dreht ihre Ohren um, bis das Blut herausspritzt. An seinem Mund bilden sich Schaum und Sabber. „Fick dich“, schreibt er in seinen WhatsApp-Nachrichten, und dass sie „der größte Fehler seines Lebens“ sei.Etwa zweieinhalb Jahre nach der ersten Ohrfeige, Anfang 2019, wird Yasemin geboren, ihre gemeinsame Tochter. Fischer hofft während der Schwangerschaft, dass das Familienleben ihren Mann ruhiger werden lässt. Der schreibt seiner Frau nur wenige Tage nach der Geburt: „Warte nur, bis ich dich fange. Dann tu’ ich meine Schuhe in deinen Mund.“So richtig einordnen kann Melanie Fischer das Verhalten ihres Ehemannes erst, als alles vorbei ist. „Das war wie bei einer Welle, wenn der Wind stärker wird“, sagt sie. „Die erste Welle ist sanft, man muss sich nur zurückziehen, damit sie einen nicht trifft. Aber dann wird der Wind zum Sturm, und die Wellen werden Furcht einflößender. Und wenn man nicht wegrennt, ertrinkt man.“Leiden im VerborgenenIn den Medien werden Schicksale wie das von Melanie Fischer oft als tragische Einzelfälle verbucht, als „Tragödien“ oder „Familiendramen“, bitter für die Betroffenen, aber ohne Relevanz für die Gesellschaft. Die Gewalt bleibt hinter verschlossenen Türen, die die Grausamkeiten und menschlichen Abgründe der Täter ebenso wenig preisgeben wie das Leid ihrer Opfer.Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums hat etwa jede vierte Frau zwischen 18 und 65 Jahren mindestens einmal in der Partnerschaft körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Die Zahl der Fälle ist zudem fast kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2015 erfassten die Polizeibehörden rund 127.000 Opfer partnerschaftlicher Gewalt. Fünf Jahre später waren es bereits etwa 148.000 – und im vergangenen Jahr wies die Kriminalstatistik mit gut 171.000 Betroffenen einen neuen Höchstwert aus. Fast 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Statistisch betrachtet wird in Deutschland etwa alle vier Minuten eine Frau von ihrem männlichen Partner oder Ex-Partner verprügelt – und 148 Frauen verloren im vergangenen Jahr durch die Hand ihres aktuellen oder ehemaligen Partners ihr Leben.Die sogenannte partnerschaftliche Gewalt bildet eine Teilmenge der Straftaten, die der häuslichen Gewalt zugerechnet werden. Die zweite Teilmenge der häuslichen Gewalt ist die sogenannte innerfamiliäre Gewalt. Die Zahl der Menschen, die zum Opfer häuslicher Gewalt wurden, ist den vergangenen fünf Jahren um fast 14 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr erreichte sie mit 265.942 Opfern einen neuen Höchstwert.Fischers Geschichte ist somit nicht nur die Geschichte eines Einzelfalls. Sie spiegelt die Verhältnisse in einem Land wider, das von der Boshaftigkeit der Täter und dem Leid ihrer Opfer nicht viel wissen will. Und sie zeigt, dass dieses Land auf die Frage, was es tun könnte, um die Opfer zu schützen und ihnen zu helfen, trotz einiger Bemühungen immer noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden hat.Was den Erfahrungen Fischers geradezu Hohn spricht, ist die Tatsache, dass sie Abgründe wie die ihres späteren Mannes bereits vorher kennengelernt hat. Sie studiert Erziehungs- und Kommunikationswissenschaften, betreut nach dem Studium Verfahren, in denen Jugendliche aus gewalttätigen Familien herausgenommen werden. Als Schöffin erlebt sie, wie Schwerverbrecher vor Gericht auf ihre Opfer treffen. Bei einer Stelle im Gefängnis hilft sie Gewalttätern, nach der Entlassung ein geregeltes Leben zu führen. Ihre Arbeitgeber bescheinigen ihr Feingefühl und Empathie – aber auch Entschlossenheit. Fischer selbst sagt: „Ich bin jemand, der den Mund aufmachen kann.“Als ihr Partner sie verprügelt, bleibt davon nichts übrig. Im Juli 2020 lässt sie sich sogar darauf ein, al-Hassan standesamtlich zu heiraten. Nach der Vermählung stimmt der Syrer, der seinerzeit keinen dauerhaft gesicherten Aufenthaltstitel hat, mit Freunden das Lied einer Comedy-Gruppe an: „Du bist mein Visum. Du bist mein Aufenthalt.“ Fischer schreibt ihm, nachdem er sie wieder einmal verprügelt hat, eine WhatsApp-Nachricht: „Der Fehler liegt bei mir.“Darf ein männlicher Reporter eine von einem Mann malträtierte Frau fragen, warum sie nicht gegangen ist? Fischer zieht ihre grüne Strickjacke zu, schaut aus dem Fenster des Cafés und sieht scherzende Eltern mit Kinderwagen vorbeiziehen. Wenn eine Freundin oder Klientin sie in einem ähnlichen Fall um Rat gefragt hätte, wäre ihre Antwort eindeutig gewesen: Geh’ weg und zeig’ ihn an. „Wenn man selbst betroffen ist, ist es aber nicht so einfach“, sagt sie. Der Täter habe unglaubliche Macht über sie gehabt. Sie habe sich wie gelähmt gefühlt, sei handlungsunfähig gewesen. „Vielleicht ist es das, was mich bis heute am meisten fertigmacht.“„Die Mama ist tot“Die Hölle, die Fischer in dieser Zeit durchschreitet, lässt sich anhand ihrer Aussagen und WhatsApp-Nachrichten nachzeichnen, durch medizinische Gutachten belegen und durch Handy-Videos, die al-Hassan aufnahm, um seine Familie zu beeindrucken.Zum Beispiel im September 2021. Al-Hassan legt Fischer einen Ledergürtel um den Hals, zwingt sie, auf Knien und Händen vor ihm herzukriechen und die Laute einer Kuh zu imitieren. „Du bist eine hässliche fette Kuh!“, schleudert er seiner Frau entgegen. Dann wirft er sich auf ihren Oberkörper, hört das Knacken ihrer Rippe, drückt ihr Mund und Nase zu. An einem anderen Tag schneidet er ihr mit einer stumpfen Küchenschere die Haare ab – und präsentiert die entstellte Ehefrau voller Stolz seinen Eltern.Die kleine Yasemin erlebt die Gewaltorgien vom Kinderbett aus. Als al-Hassan die Wohnung wieder einmal im Chaos versinken lässt, Tomatensauce an die Wände spritzt und auf dem Boden Katzenstreu verteilt, gibt Fischer Yasemin kurzzeitig in die Obhut der Schwiegereltern. Diese versuchen alles, um die Tochter der Mutter zu entfremden. Als Fischer Yasemin wieder zu sich nimmt, ist die Kleine überrascht, dass die Mutter noch lebt. Ihre Schwiegereltern hatten ihr gesagt, sie könne die Mama leider nie wiedersehen. Die Mama sei tot.„Nein, Papa, nein, Papa, nein“An ihrem dritten Geburtstag, Anfang 2022, drückt al-Hassan seiner Tochter einen Elektrorasierer in die Hand – und zwingt seine Tochter, die Augenbrauen ihrer mit Blut verschmierten Mutter abzurasieren. „Nein, Papa, nein, Papa, nein“, schreit die Kleine. Doch al-Hassan setzt nur sein hämisches Grinsen auf. „Die Mami ist so hässlich“, sagt er. „Komm, wir machen die Mami schön.“Am Abend zieht al-Hassan um die Häuser – und schickt Fischer ein Video, in dem zu sehen ist, wie er sich oral von seiner Geliebten befriedigen lässt. Seine Familie beauftragt eine Kosmetikerin. Sie soll die Verletzungen im Gesicht der Schwiegertochter überschminken. Die abrasierten Augenbrauen muss sie sich in einem Studio nachtätowieren lassen. Die blauen Flecke verschwinden unter ihrer Bluse und dem Halstuch. Kurze Röcke trägt Fischer nicht mehr. „Weil meine Beine ja immer blau waren.“Florian Wedell hat Melanie Fischer nie getroffen. Der Psychologe der Opferhilfeorganisation Weißer Ring kennt aber unzählige ähnliche Fälle. „Partnerschaftliche Gewalt ist keine Frage des sozialen Status“, sagt Wedell. „Es kann Menschen mit einem niedrigen oder hohen Bildungsniveau treffen, Arbeiter oder Akademikerinnen, Menschen, die im Berufsleben mehr oder weniger erfolgreich sind.“ Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass Frauen nicht die Kraft aufbrächten, um ihre gewalttätigen Partner zu verlassen. Viele würden sich an die schönen Momente der Beziehung erinnern und hätten trotz der Gewalttaten eine enge emotionale Bindung an ihre Partner.„Wenn ein Täter dieses Muster durchschaut, kann er es als Hebel einsetzen, um sein Opfer zu manipulieren“, sagt Wedell. Die betroffenen Frauen hätten es dann noch schwerer, aus der Beziehung auszubrechen, seien emotional überfordert und verfielen in einen Zustand völliger Hilflosigkeit. „Außenstehenden erscheint das irrational. Das erleben wir aber immer wieder.“ Die Betroffenen trügen neben den körperlichen Folgen häufig teils schwere psychische Belastungen davon. Einige benötigten therapeutische Unterstützung, mitunter ein Leben lang. „Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass sich Opfer häuslicher Gewalt und sexuellen Missbrauchs das Leben nehmen.“Dem Peiniger entkommenMelanie Fischer schafft es gerade noch rechtzeitig, der Gewalt ihres Mannes zu entkommen. Der „finale Tag“, wie sie ihn nennt, ist ein Samstag im Juli 2022. Al-Hassan fährt zu ihrer Arbeitsstelle, zerrt sie aus dem Büro wie ein tollwütiger Pitbull und rast mit dem Auto zurück in die Wohnung. Was folgt, ist eine Eruption der Gewalt, deren Maßlosigkeit die bisherigen Attacken übertrifft. Das Elektrokabel durchschneidet ihren Körper, Boxhiebe deformieren sie, wie es Fischer bis dahin nicht erlebt hat. Dann schneidet al-Hassan seiner Frau eine Tonsur und schickt sie wieder zur Arbeit, sagt, dass er noch nicht mit ihr fertig sei. In einer WhatsApp-Nachricht schreibt er: „Ich mach dich tot.“Fischer hat zu diesem Zeitpunkt bereits 20 Kilogramm Körpergewicht verloren. Nachts schläft sie nur selten mehr als zwei oder drei Stunden. Sie ist ein Wrack, körperlich und seelisch, hat jegliche Selbstachtung verloren. Doch in diesem Moment, gedemütigt, wie ein Mensch nur gedemütigt werden kann, die Schmerzen kaum auszuhalten und nicht mehr als ein Schatten ihrer selbst, bäumt sie sich auf in dem Todeskampf, als den man ihn bezeichnen muss, und trifft die Entscheidung, von der sie im Nachhinein sagt, dass sie sie bereits nach der ersten Ohrfeige hätte treffen müssen: Sie ruft eine Freundin an, bittet um Hilfe – und beschließt, den Täter zu verlassen.Der diensthabende Beamte der Polizei ist skeptisch, wittert eine Ehekrise und glaubt, Fischer wolle einen nichtigen Vorfall dramatisieren, um ihrem Angetrauten zu schaden. Nachdem seine Kollegin Fischers Verletzungen dokumentiert hat und ihm mit fassungslosem Gesichtsausdruck gegenübertritt, wirkt der Beamte betreten: „Ich glaube, ich muss mich bei Ihnen entschuldigen.“Nach ihrer Flucht findet Fischer Schutz in einem Frauenhaus. Selbstverständlich ist das nicht. Laut einer Erhebung des Deutschen Institutes für Menschenrechte fehlten im Jahr 2022 in Frauenhäusern in Deutschland gemessen am Bedarf rund 13.000 Plätze. Die Einrichtungen waren der Auswertung zufolge an 277 Tagen im Jahr vollständig ausgelastet. Rund 15.000 Frauen mussten abgewiesen werden. Einige kamen bei Freunden oder Bekannten unter. Andere sahen womöglich keinen anderen Ausweg, als zu ihren gewalttätigen Partnern zurückzukehren.Kampf um YaseminFischer spürt im Frauenhaus, zum ersten Mal seit ihr Mann sie damals geohrfeigt hat, einen Hauch von Sicherheit. Vier Tage später kehrt sie ein letztes Mal zurück in ihre Heimatstadt. Für ihren Schutz sorgen Polizisten mit Schusswaffen, auch Mitarbeiterinnen des Jugendamtes begleiten sie. Fischer will Yasemin abholen, ihre Tochter, die ihr die Kraft gab, das alles durchzustehen, weiterzumachen, selbst dann, als es keinen Ausweg mehr zu geben schien.Die Behörden haben einen Gerichtsbeschluss erwirkt, die Familie des Täters ist informiert, dass Fischer ihre Tochter zur Mittagszeit abholen wird. Doch Yasemin ist nicht da – die Familie hat die Kleine mit ihrer Großmutter in den Urlaub geschickt. Fischers Blick wird eisig, wenn sie von diesem Tag berichtet. Sie habe geschrien, sagt sie, sei auf die Brüder ihres Ex-Mannes losgegangen, selbst die Polizisten hätten sie nur mit Mühe zurückhalten können. Doch die Beamten stehen an Fischers Seite, informieren die Kollegen an dem Bahnhof jener deutschen Großstadt, in der Yasemin an diesem Abend mit ihrer Schwiegermutter ankommen soll, damit sie das Mädchen zurückbringen.Der Vater von al-Hassan redet derweil auf Fischer ein, schlägt mit verweinten Augen vor, sie möge zum Abendessen bleiben, man könne doch über alles reden. Auch die Brüder geben sich reumütig, fragen Fischer allen Ernstes, ob es helfen würde, wenn sie ihren Bruder nun ihrerseits verprügelten. Schließlich findet das groteske Schauspiel ein Ende. Die Polizei hat Yasemin und ihre Oma aufgespürt und bringt das Mädchen zurück zu ihrer Mutter.Der Täter vergnügt sich nach ihrer Flucht in ParisAli al-Hassan postet auf einem Social-Media-Konto wenige Wochen nach Fischers Flucht ein Foto, das ihn auf einem Urlaubstrip in Paris zeigt. Dann ist es vorbei mit dem schönen Leben. Im Oktober 2022, rund drei Monate nach Fischers Flucht, landet er in Untersuchungshaft. Ein dreiviertel Jahr später muss er sich vor Gericht verantworten.Fischer tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf, wenn sie zu den Verhandlungen erscheint, erhält sie Polizeischutz. Was ihr einstiger Ehemann ihr antat, hat sie zum Zeitpunkt des Prozessbeginns schon mehrfach berichtet, zuerst am Tag ihrer Flucht in dem stundenlangen Verhör auf der Polizeiwache, dann bei einer weiteren Vernehmung beim Landeskriminalamt, schließlich beim Ermittlungsrichter, der den Haftbefehl für den Täter ausstellte. Nun soll sie alles noch einmal erzählen, noch detaillierter, hier in diesem Gerichtssaal mit den kaltweißen Deckenstrahlern, nur wenige Meter entfernt von dem Mann, der sie rund fünfeinhalb Jahre immer wieder malträtierte.Der Richter, ein unscheinbar wirkender Mann mit randloser Brille und teilnahmslosem Blick, spricht so leise und betonungslos, als hätte er es sich zur Aufgabe gemacht, jeden Anschein von Empathie zu vermeiden. So jedenfalls zeigt sich der Jurist in einem anderen Verfahren, in dem der Reporter ihn als Besucher erleben kann.Fischer wirkt wie versteinert, wenn sie von dem Prozess erzählt. Ihre Vernehmung zieht sich über drei Verhandlungstage hin, der Richter zieht ihre Aussagen immer wieder in Zweifel, und als sie in Tränen aufgelöst kurz vor einem Nervenzusammenbruch steht, sieht ihr Rechtsanwalt sich genötigt, den Richter daran zu erinnern, dass er gegenüber der Zeugin eine Fürsorgepflicht hat. Doch der Richter setzt die Vernehmung fort. Fischer soll berichten, ob sie gern Analsex gehabt habe. Der Richter thematisiert auch die Sprachbarriere zwischen den Eheleuten. Ob es sein könne, dass der Syrer ihr „Nein“ einfach nicht verstanden habe? Eine Schöffin zeigt Fischer, ohne jede Vorwarnung, plötzlich ein Foto, auf dem sie mit zugeschwollenem Gesicht und abrasierten Haaren zu sehen ist. „Wissen Sie noch, wie viel Uhr es da war?“Verurteilt zu fünfeinhalb Jahren HaftIm September 2023 stellt die Strafkammer fest, dass al-Hassan zwar narzisstische und sadistische Persönlichkeitszüge aufweist, aber voll schuldfähig ist. Das Strafmaß: eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Für einen Täter, der zuvor nur mit kleineren Delikten auffiel, ist das eine Menge. Doch es ist nicht allein die Höhe des Strafmaßes, die zählt, jedenfalls nicht für einen Menschen, der über Jahre hinweg drangsaliert und gefoltert wurde. Ein Gefühl von Gerechtigkeit? Es mag sich erst einstellen, wenn das Unrecht beim Namen genannt wird, mit allen Details, und wenn die Boshaftigkeit des Täters und das Leid seines Opfers nicht hinter einer Nebelwand aus Relativierungen und Unschärfen verschwindet.Was also soll Fischer davon halten, dass es in der Urteilsbegründung heißt, die Beziehung zwischen ihr und al-Hassan sei „auf beiden Seiten durch ein intensives Auf und Ab an positiven und negativen Gefühlen“ geprägt gewesen? Soll sie es ausgewogen und differenziert finden, wenn es in dem Beschluss heißt, das Verhältnis sei „wechselvoll“ und von einer „angespannten Beziehungsdynamik“ gekennzeichnet gewesen? Fischer bringen die Formulierungen in Rage. Hätte sie die Schläge ihres Mannes verhindern können, wenn sie einen Eheberater hinzugezogen hätte?Wie eine weitere Ohrfeige empfindet es Fischer, dass das Gericht ihren Ex-Mann zwar wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung verurteilt – nicht aber wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung. In ihren Aussagen hat sie berichtet, dass der Täter sie nach seinen Gewaltexzessen immer wieder zum Oralsex gezwungen und sie dazu genötigt habe, ihn mit dem Finger in den Anus zu penetrieren. Doch während sich die Prügelorgien gut belegen lassen – etwa durch die Videos, mit denen al-Hassan gegenüber seiner Familie prahlte – steht bei den Vergewaltigungsvorwürfen Aussage gegen Aussage. Das Gericht sieht sich in einem Dilemma, das es bei Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs immer wieder gibt.Eine bewusste Falschaussage schließt die Expertin ausEine Sachverständige für Rechtspsychologie prüft im Auftrag des Gerichts denn auch Fischers Glaubwürdigkeit, wie es bei Verfahren mit hoher Straferwartung und schwieriger Beweislage üblich ist. Fischers Aussage zeige „eine überaus hohe Qualität und hohe Konstanz“, konstatiert die Expertin. An ihrer kognitiven Leistungsfähigkeit bestünden „keine Zweifel“, ihre Aussagen zeigten auch keine Tendenzen, ihren Ex-Mann über das tatsächlich Geschehene hinaus zu belasten, um seine Strafe zu erhöhen. Eine bewusste Falschaussage sei auszuschließen.Bei Fischers Aussagen zu den sexuellen Übergriffen stellt die Sachverständige zwar Auffälligkeiten fest. Unmittelbar nach ihrer Flucht habe sie diese gar nicht erwähnt, in ihren Notizen dagegen drei Vorkommnisse festgehalten, während sie dem Ermittlungsrichter gesagt habe, es sei wohl eher fünf oder sechs Mal vorgekommen. Angesichts der Fülle von Vorfällen seien Erinnerungslücken und Widersprüche aus psychologischer Sicht aber „etwas ganz Natürliches“. Die Erinnerungen an die Missbrauchshandlungen seien angesichts der extremen Gewalterfahrungen womöglich verblasst. Die Vermutung, dass Fischer die Schilderungen der sexuellen Gewalt auf ihre Aussage „aufgestülpt“ habe, sei „nicht zu begründen“.Das Gericht interpretiert die Einschätzungen der Sachverständigen auf seine Weise. Die Kammer habe hinsichtlich der Missbrauchsvorwürfe „keine zweifelsfreien Feststellungen“ treffen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Für die Vermutung, Fischer habe die Erinnerungen an den Oralsex bei einigen Vernehmungen nicht abrufen können, gebe es keine Belege. Al-Hassan sei vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung freizusprechen. Im Zweifel für den Angeklagten.Für Thorsten Kahl gehören Prozesse wegen sexuellen Missbrauchs zum Berufsalltag. Er hat Fischer nicht nur bei ihrer Flucht beraten. Der Rechtsanwalt stand ihr auch in dem Verfahren gegen al-Hassan zur Seite. Das Gericht müsse von der Unschuldsvermutung ausgehen und die Sichtweise des Angeklagten berücksichtigen, sagt der Jurist. Es müsse auch eine mögliche Falschaussage des Opfers prüfen. „In diesem Fall waren das Gerichtsverfahren und das Urteil aus meiner Sicht aber ein Skandal“, sagt Kahl. Die Sachverständige habe die Aussage seiner Mandantin gründlich und zutreffend analysiert. „Die Kammer hat daraus meiner Ansicht nach aber die völlig falschen Schlüsse gezogen.“ Der Richter habe Fischer während der Vernehmung so „gegrillt“, als wäre sie nicht Opfer, sondern Täterin. „Er hat eine emotionale Kälte gezeigt, die ich unmöglich fand.“Nach ihrer Flucht schlafen sie auf LuftmatratzenAl-Hassan nimmt nach seiner Verurteilung im Gefängnis ein Fernstudium auf. Im Rahmen der sogenannten Zwei-Drittel-Regelung könnte er Mitte 2026 entlassen werden. Er könnte wieder in der Bäckerei seiner Familie einsteigen und mit dem Verkauf von belegten Brötchen und Baklava Geld verdienen. Eine Abschiebung nach Syrien muss al-Hassan nicht fürchten, zumindest nicht zurzeit, weil das Auswärtige Amt die Lage in dem Land derzeit als zu unsicher einschätzt.Fischer kämpft derweil immer noch darum, sich eine neue Existenz aufzubauen. Bei ihrer überstürzten Flucht kann sie nur das Nötigste mitnehmen. Wertgegenstände muss sie in der ehelichen Wohnung lassen, ihre Möbel schlägt al-Hassan nach ihrer Flucht kurz und klein. Die Brüder des Täters plündern zudem das gemeinsame Konto der einstigen Eheleute, etliche Tausend Euro sind weg. Nach dem Auszug aus dem Frauenhaus schlafen Fischer und Yasemin in einer Übergangswohnung auf Luftmatratzen.Fischer findet immerhin schnell eine neue Stelle. Auch die Scheidung verläuft problemlos. Der Kampf um das Umgangsrecht für Yasemin ist dafür umso nervenaufreibender. Denn al-Hassan, obwohl im Gefängnis, nutzt alle Möglichkeiten, um mit der Tochter in Kontakt zu bleiben, stellt immer neue Anträge, und wenn diese vom Gericht abgelehnt werden, versuchen Yasemins Großeltern, ein Umgangsrecht einzuklagen.Parallel zu den Streitigkeiten um das Umgangsrecht versucht Fischer, dem Täter per Klage das Sorgerecht zu entziehen. Fischers Anwalt, der Familienrechtler Jürg Kasper, geht davon aus, dass das zuständige Gericht in Kürze abschließend über die Klage entscheiden und al-Hassan das Sorgerecht entziehen wird. Seit Fischers Flucht wären dann rund drei Jahre vergangen.Muss das so sein, dass der Staat einem Menschen, der so viel erleiden musste, auf dem Weg in ein neues Leben derart viele Steine in den Weg legt? Wiegt das Recht eines Gewaltopfers auf Schutz und auf einen Neustart nicht schwerer als das Recht des Täters, mit der Hilfe von Anwälten immer neue Klagen und Anträge einzubringen?Nach dem Café-Besuch in ihrem neuen Heimatort führt Fischer den Reporter zu ihrer neuen Wohnung. Im Kinderzimmer von Yasemin zeigt sie einen gebrauchten Ikea-Schrank, den hat sie über ein Portal für Gebrauchtgegenstände gekauft. Auf dem Hochbett, das ihr ein Bekannter geschenkt hat, hat ihre Tochter ein rosa Einhorn drapiert.Fischer zückt ihr Handy und zeigt Fotos und Videos von ihrer Tochter. Yasemin, wie sie auf dem Trampolin springt und ihre langen Haare herumwirbelt; wie sie ein Tänzchen aufführt; wie sie im Frauenhaus im lila Hexenkostüm posiert und schelmisch in die Kamera lächelt. Dann entgleitet Fischers Blick wieder für einen Moment in diese unendliche Traurigkeit. „Ich versuche, meiner Tochter ihre Kindheit zurückzugeben“, sagt sie.Leicht sei das nicht. Erst vor ein paar Tagen habe sie Yasemin mit zu einem Arztbesuch genommen. „Als die Ärztin mich mit dem Stethoskop abhören und mir den Pullover hochschieben wollte, hat Yasemin wie wild geschrien und ist auf sie losgegangen“, sagt Fischer. Yasemin habe Angst gehabt, die Ärztin wollte ihrer Mutter etwas antun.Die Angst vor dem Täter bleibt Die Angst, dass der Täter nach seiner Entlassung vor ihrer Tür stehen könnte, ist in Fischers Leben allgegenwärtig, das wird in fast jedem zweiten Satz, den man mit ihr wechselt, deutlich. Sie muss vorsichtig sein, das rät ihr auch die Polizei. Während der Zeit im Frauenhaus ist sie als Hochrisikofall eingestuft. Danach nicht mehr.Die Änderung ihres Nachnamens hat sie längst auf den Weg gebracht. Doch solange das Verfahren über das Sorgerecht noch in der Schwebe ist, kann al-Hassan sämtliche Schriftsätze einsehen und würde somit auch ihren neuen Namen erfahren. Den Namen noch vor dem Urteil zu ändern, käme also nicht infrage, sagt Fischer. Mit ihrem alten Namen könne sie aber auch nicht das Angebot für den attraktiven neuen Job annehmen. Denn dann würde der alte Name auf der Homepage des Unternehmens erscheinen – und al-Hassan wüsste, wo er ihr auflauern könnte.Ja, sie fürchte, nach der Entlassung ihres Ex-Mannes Opfer eines Femizids werden zu können, sagt Fischer. Al-Hassan wolle vielleicht auch ihre Tochter entführen. „Und wir reden hier ernsthaft darüber, warum das Gericht so lange braucht, um ihm das Sorgerecht zu entziehen?“Was die Politik getan hatFischer ist nicht die einzige Betroffene, die sich vom Staat nicht hinreichend unterstützt fühlt. Die Defizite beim Schutz von Frauen sind vielmehr hinlänglich lange bekannt, in Deutschland, wie auch in anderen Ländern. In der 2011 ausgearbeiteten sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates verpflichteten sich die 45 Unterzeichnerstaaten denn auch, die Hilfsangebote zu verbessern. Deutschland ratifizierte das Abkommen im Oktober 2017. Betroffene von häuslicher oder sexueller Gewalt sollen demnach eine Rechtsberatung und psychologische Betreuung, sowie bessere Unterbringungsmöglichkeiten und Unterstützung bei finanziellen Problemen erhalten. Gerichtsverfahren sollen beschleunigt, die Betroffenen psychologisch unterstützt werden.Ein internationales Expertengremium, die sogenannte Grevio-Kommission, konstatierte jedoch vor rund drei Jahren, Deutschland habe für den Schutz von Gewaltopfern noch „keine nationale Strategie“ entwickelt. Der Mangel an Frauenhäusern bestehe fort. Ärzte seien nicht ausreichend qualifiziert. Bei Sorgerechtsverfahren seien „die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet“.Zu behaupten, die Bundesrepublik würde Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt im Stich lassen, wäre dennoch unfair. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es der Justiz seit 2002, Tätern jeglichen Kontakt zu den Opfern zu verbieten. Gerichte können Gewalttäter der partnerschaftlichen Wohnung verweisen. Das Sexualstrafrecht wurde 2016 verschärft. Im Dezember vergangenen Jahres verabschiedete die Bundesregierung eine Gewaltschutzstrategie mit 120 konkreten Maßnahmen und beschloss die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle.Im Februar machte der Bundesrat zudem den Weg für das neue Gewalthilfegesetz frei. Der Bund zahlt den Ländern demnach ab 2027 für zusätzliche Frauenhäuser und Beratungsstellen 2,6 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2032 müssen Frauen wie Melanie Fischer dann nicht mehr darauf hoffen, dass ein Frauenhaus zufälligerweise einen freien Platz für sie hat. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf. Eine von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes soll es zudem ermöglichen, verurteilten Gewalttätern zum Schutz der Opfer eine elektronische Fußfessel anzulegen.Ist Deutschland also auf dem richtigen Weg?Dorothea Hecht, Referentin des Vereins Frauenhauskoordinierung, müht sich um Differenzierung. Die „konkreten Maßnahmen“ der Gewaltschutzstrategie vom Dezember 2024 seien eine „Aneinanderreihung aller möglichen Projekte, die es schon vorher gab“. Das im Februar verabschiedete Gewalthilfegesetz sei dagegen tatsächlich ein Meilenstein. Frauenhäuser und Beratungsstellen seien nicht mehr auf befristete Förderungen und den guten Willen von Ländern und Kommunen angewiesen, sondern könnten sich auf eine gesetzlich verankerte Finanzierung verlassen. „Für diesen Paradigmenwechsel haben wir jahrelang gekämpft“, sagt Hecht.Müşerref Tanrıverdi von der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht es ähnlich. Ein wirkungsvoller Schutz erfordere aber weitere Reformen, etwa des Umgangs- und Sorgerechts. Als oberstes Prinzip sei darin das Kindeswohl festgeschrieben. „Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Aber das Gesetz muss auch die Rechte und den Schutz gewaltbetroffener Frauen angemessen berücksichtigen.“Tanrıverdi sieht zudem ein grundsätzliches Problem. Gewalttaten gegen Frauen würden immer noch viel zu häufig als „individuelle Tragödien“ oder Folgen eines „Beziehungsdramas“ dargestellt. „Männliche Gewalt ist aber das Ergebnis tief verwurzelter patriarchalischer Verhältnisse und gesellschaftlicher Machtstrukturen“, sagt Tanrıverdi. Wenn Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen wollten, reagierten manche Männer immer noch mit Unverständnis. „Im schlimmsten Fall versuchen sie, ihre Partnerinnen mit Gewalt gefügig zu machen.“ Was man tun könne? „Wir müssen an den Geschlechterstereotypen arbeiten und positive männliche Rollenbilder fördern“, sagt Tanrıverdi. „Solange wir dieses strukturelle Problem nicht angehen, werden wir auch das Problem der häuslichen Gewalt nicht lösen können.“Melanie Fischer hofft derweil weiterhin, dass sie und ihre Tochter ein wenig Ruhe finden. Eine Psychologin diagnostizierte bei ihr vor einigen Monaten eine posttraumatische Belastungsstörung. Überrascht hat sie das nicht. Aber sie hatte bis dahin einfach keine Zeit, sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. Sie sucht jetzt eine Psychotherapeutin, will sich endlich auch um sich selbst kümmern. „Nach der Trennung musste ich wieder lernen, dass ich selbst entscheiden darf, was ich esse und wann ich wo hingehen darf“, sagt sie. „Ich musste lernen, keine Angst mehr zu haben, verprügelt zu werden.“ Wo sie sich in drei Jahren sieht? „Ich will keine Schulden mehr haben und einen guten Job“, sagt Fischer. „Ich will innerlich und äußerlich ruhiger sein.“ Und vielleicht habe sie irgendwann ja sogar wieder eine Beziehung. Dann gleitet Fischers Blick wieder in diese abgrundtiefe Traurigkeit ab. „Aber eigentlich kann ich mir das Leben mit einem Mann nicht mehr vorstellen.“Die Sicherheit der Frau, die in diesem Text Melanie Fischer heißt, und die ihrer Tochter stehen für die Redaktion an oberster Stelle. Wir haben ihren Namen daher anonymisiert und Angaben zu ihrem Aufenthaltsort und ihrer Identität verändert. Auch der Name des Täters wurde anonymisiert.Wir sind das WELT-Investigativteam: Sie haben Hinweise für uns? Dann melden Sie sich gerne, auch vertraulich – per E-Mail oder über den verschlüsselten Messenger Threema (BNJMCK4S).
Häusliche Gewalt: „Und wenn man nicht wegrennt, ertrinkt man.“ - WELT
Melanie Fischer durchlitt ein Martyrium aus Schlägen, Erniedrigung und Angst. Warum sie sich der Gewalt ihres syrischen Mannes fügte, versteht sie im Nachhinein selbst nicht. Seit ihrer Flucht kämpft sie um eine neue Existenz – doch die Behörden legen ihr Steine in den Weg. Das Urteil gegen ihren Peiniger lässt sie verzweifeln.







