PfadnavigationHomePanoramaGewalttat am Ammersee„Ich hatte nichts in der Hand, um ihm zu helfen“ – Witwe erinnert sich an RaubmordVeröffentlicht am 02.08.2025Lesedauer: 3 MinutenDie Polizei beim Einsatz in HerrschingQuelle: picture alliance/dpa/vifogra/Vifogra/HaubnerNach dem brutalen Mord an ihrem Ehemann hat die Witwe des früheren Rolls-Royce-Designers erstmals öffentlich gesprochen. Sie berichtet von ihrem Gefühl der Hilflosigkeit, als der nun verurteilte Straftäter in das Haus eindrang.Im Sommer 2024 wurde der frühere Rolls-Royce-Chefdesigner in seinem Haus in Herrsching am Ammersee Opfer eines brutalen Raubmords. Der Täter, ein 23-jähriger Serbe, hatte das Anwesen gezielt ausgespäht, Überwachungskameras sabotiert und das Opfer mit 13 Messerstichen getötet – direkt vor den Augen seiner Ehefrau. Der Mann wurde am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt.Nun sprach seine Witwe Verena Kloos im Interview mit dem Sender RTL erstmals über den Verlust und ihre Begegnung mit dem Täter im Gerichtssaal. „Er hat alles genommen, was mir alles bedeutet hat“, sagte Kloos. Besonders schwer sei für sie gewesen, ihrem Mann nicht helfen zu können, erinnert sie sich: „Ich hätte gerne meinen Mann verteidigt. Das war das Schlimmste für mich, dass ich ihm nicht helfen konnte, dass ich nichts in der Hand hatte, dass ich nicht bei ihm sein konnte und ihm helfen konnte. Was ist furchtbarer?“Die Große Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Der Serbe habe bei der Tat im Juli 2024 aus Habgier gehandelt, hieß es. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass er einen Monat vor der Tat aus finanziellen Nöten aus Serbien eingereist war. Sein Ziel war demnach, in Deutschland durch Straftaten an Geld zu kommen. In Herrsching habe er das Haus seines späteren Opfers ausgekundschaftet, ein Hotelzimmer gebucht und sich in einem Supermarkt mit zwei Küchenmessern, Handschuhen und Schnürsenkeln ausgerüstet. Mit großer Wucht auf Opfer eingestochenLaut Gericht drang der Mann schließlich in das Haus ein. Zuvor hatte er mehrfach geklingelt und Kabel von Überwachungskameras durchtrennt. Er habe eine sogenannte „Home Invasion“ geplant, also gewusst, dass sich zwei Bewohner im Haus befanden, so das Gericht. Als der Hausbesitzer die Tür öffnete, stach er demnach mit großer Wucht auf den Rentner ein. Der Angeklagte habe mit „Tötungsabsicht“ und „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt.In einer Zehntelsekunde sei ihr klar gewesen, dass das das Ende von allem sei, hatte die Witwe des Opfers in dem Prozess geschildert. Sie selbst konnte im Anschluss durch die Terrassentür zu einem Nachbarn fliehen.Lesen Sie auchNeben der Habgier sah die Kammer die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt – die liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können. Das Mordmerkmal der Heimtücke lehnte das Schwurgericht dagegen ab.„Kein Urteil bringt meinen Mann zurück“Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil wegen Mordes und versuchten schweren Raubes ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.Verena Kloos äußerte sich zu der Entscheidung: „Kein Urteil bringt meinen Mann zurück. Aber es setzt ein Zeichen.“ Dennoch stehe für sie fest: „Es kann sich kein Mensch vorstellen, was das für einen Einzelnen bedeutet, wo man da durchgeht, mit was man sich auseinandersetzen muss.“krö mit dpa