Von „Hölle“ ist in den Plädoyers des Staatsanwalts und der Nebenklagevertreterin die Rede. Auch von lediglich der „Spitze des Eisbergs“, was an Vorwürfen im Prozess zutage gefördert wurde. Vater und Stiefmutter sollen einen Sechsjährigen geschlagen, gefesselt und in den Heizungsraum sowie andere Zimmer gesperrt haben. Sie sollen dem Buben Essen vorenthalten, ihn entwürdigt und misshandelt haben. „Er wurde“, so formuliert es die Anwältin des Buben, „als Fußabstreifer für sämtlichen Stress und Ärger benutzt“.
So sieht es am Ende auch das Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg. Der Vater muss drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate, wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Die Geständnisse, kritisiert die Richterin, seien „sehr wenig von Reue getragen“. Dass ein Kind in diesem Alter von zu Hause fliehe, wie es der Bub schließlich tat, „das macht einen einfach nur sprachlos“. Am Ende ging es in dem Prozess auch darum, wie Aussagen eines Sechsjährigen bewertet werden können. In diesem Fall, da lässt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung keinen Zweifel, glaubt das Gericht dem Kind vollumfänglich.
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