PfadnavigationHomeRegionalesHamburgPolizeieinsatzZwei Festnahmen nach Schüssen auf Bauarbeiter – Polizei findet LuftdruckwaffenVeröffentlicht am 31.07.2025Lesedauer: 2 MinutenEin Polizist steht vor einem Einsatzfahrzeug der Polizei (Symbolbild).Quelle: Marcus Brandt/dpaIn Hamburg-Ottensen sind Bauarbeiter während ihrer Arbeit offenbar mit einer Luftdruckwaffe beschossen worden. Zwei Tatverdächtige – ein Mann und eine Frau – wurden festgenommen. Die Polizei fand in ihrer Wohnung zwei Druckluftpistolen. Das LKA ermittelt.In Hamburg-Ottensen ist es am Mittwoch zu einem beunruhigenden Zwischenfall gekommen: Mehrere Bauarbeiter wurden während ihrer Arbeit auf offener Straße beschossen – mutmaßlich mit einer Luftdruckwaffe. Wie die Polizei mitteilte, wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Die Arbeiter waren gegen Mittag mit Gehwegarbeiten beschäftigt, als sie plötzlich mehrere Knallgeräusche hörten. Als sich der Verdacht erhärtete, dass es sich um Schüsse handeln könnte, brachten sie sich in Sicherheit und alarmierten die Polizei. Diese rückte mit einem größeren Aufgebot an Einsatzkräften aus und sperrte den Bereich rund um die Baustelle weiträumig ab.Lesen Sie auchSchnell richteten sich die Ermittlungen auf ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Dort konnten die Beamten zwei Personen festnehmen: einen 40-jährigen Mann und eine 46-jährige Frau. Beide gelten als dringend tatverdächtig. Bei der anschließenden Durchsuchung ihrer Wohnung stießen die Einsatzkräfte auf zwei Luftdruckpistolen, die mutmaßlich bei dem Vorfall eingesetzt wurden.Die beiden Verdächtigen wurden zur weiteren Befragung auf eine Polizeiwache gebracht. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen und prüft derzeit, ob sich der Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung erhärtet. Die Hintergründe der Tat sind bislang unklar – insbesondere, ob es sich um eine gezielte Attacke oder eine leichtfertige, gefährliche Handlung handelte.Waffen mit geringem Luftdruck sind erlaubtLuftdruckwaffen gelten in Deutschland als Schusswaffen und unterliegen dem Waffengesetz. Modelle mit einer geringen Mündungsenergie von (bis zu 7,5 Joule) dürfen von Erwachsenen gekauft und besessen werden. Leistungsstärkere Varianten sind erlaubnispflichtig: Für ihren Besitz ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, das Führen außerhalb der eigenen Wohnung ist nur mit einem kleinen Waffenschein gestattet.Lesen Sie auchAuch das Schießen mit Luftdruckwaffen ist streng geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – etwa auf privaten Grundstücken ohne Gefährdung Dritter oder an genehmigten Schießständen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, macht sich unter Umständen strafbar.lno/juve