PfadnavigationHomeRegionalesHamburgUrteil: 18-Jähriger muss in betreute Wohneinrichtung ziehenVeröffentlicht am 31.07.2025Ein 18-Jähriger wurde unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt. (Symbolbild)Quelle: Christian Charisius/dpaDie Vorwürfe gegen den 18-Jährigen wiegen schwer. Doch bleibt es bei Erziehungsmaßregeln für den Mann, der sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht hat.Das Landgericht Itzehoe hat einen 18-Jährigen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Verabredung zum Mord und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant zu haben - sein Ziel sei es gewesen, Ungläubige zu töten.Der junge Mann muss nach dem Urteil vom Mittwoch für zwei Jahre in eine sozialpädagogisch und -therapeutisch betreute Wohneinrichtung einziehen, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Außerdem verurteilte die Jugendkammer den 18-jährigen Deutschen mit türkischen Wurzeln, an mindestens 20 Beratungsterminen bei einer auf radikal-islamistischen Extremismus spezialisierten Beratungsstelle und an einem umfassenden Anti-Aggressivitäts-Training teilzunehmen.Die Verhandlung gegen den jungen Mann aus Elmshorn vor der 3. Großen Jugendkammer hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, in Nachrichten habe sich der Mann als Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu erkennen gegeben. Die Flensburger Staatsanwaltschaft hatte seit Frühjahr 2024 gegen den jungen Mann ermittelt.dpa-infocom GmbH
Urteil: 18-Jähriger muss in betreute Wohneinrichtung ziehen - WELT
Die Vorwürfe gegen den 18-Jährigen wiegen schwer. Doch bleibt es bei Erziehungsmaßregeln für den Mann, der sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht hat.






