Wenn Richterinnen und Richter darüber entscheiden müssen, ob eine Verdachtsberichterstattung in einem Medium zulässig war, stellen sie sich meist irgendwann die folgende Frage: Haben sich die Journalisten bemüht, auch entlastende Faktoren darzustellen? Haben sie mit Menschen gesprochen und solche in den Text, die Sendung aufgenommen, die etwas Positives über die Person erzählen können? Ein möglichst umfassendes Bild zu zeichnen, das nicht vorverurteilt, sondern möglichst viele Facetten abbildet, ist hier nicht nur eine Frage des guten Tons. Es ist der Ausgewogenheit wegen geboten.