PfadnavigationHomeRegionalesHamburgSicherheitsmaßnahmeWaffenverbot an Hamburger Bahnhöfen wird verlängert – Gefahr weiter „wahrnehmbar“Veröffentlicht am 29.07.2025Lesedauer: 2 MinutenEin gelbes Schild, das auf das geltende Waffenverbot hinweist, hängt in einem Gang des Hamburger HauptbahnhofsQuelle: Niklas Graeber/dpaDie Bundespolizei hat das Verbot für gefährliche Gegenstände an den Hamburger Bahnhöfen bis Ende August verlängert. Wer dagegen verstößt, muss mit Platzverweisen rechnen. Die Polizei warnt auch vor Waffen zur Selbstverteidigung – und empfiehlt eine Alternative.Seit fast zwei Jahren gilt rund um den Hamburger Hauptbahnhof ein striktes Waffenverbot. Regelmäßig beschließt die Bundespolizei das gleiche Verbot auch für die Hamburger Bahnhöfe, nämlich immer dann, wenn besondere Gefahren drohen. Nun hat die Bundespolizei das aktuell bestehende Verbot verlängert. Vom 1. bis zum 31. August 2025 dürfen Reisende und Passanten in den Gebäuden der Bahnhöfe Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor keine Messer, Schreckschusswaffen oder andere gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Platzverweisen, Hausverboten oder sogar Zwangsgeldern rechnen.Die Polizei reagiert damit auf eine weiterhin angespannte Sicherheitslage. Körperverletzungen mit Waffen – oder deren bloße Präsenz – seien laut Bundespolizei „deutlich in der Lage wahrnehmbar“. Das generelle Verbot soll helfen, Gewalttaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Lesen Sie auchRund um den Hauptbahnhof gibt es ein von Hamburg ausgesprochenes generelles Waffenverbot. Es wurde erstmals im Oktober 2023 eingeführt – als Teil der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“, einem gemeinsamen Projekt von Polizei, Bahn und Stadt Hamburg. Mitte Dezember hatte der Senat außerdem ein Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr erlassen.Die Polizei wertet die bisherigen Erfahrungen mit den Verboten als Erfolg. Auch deshalb wird die Maßnahme regelmäßig auf die Bahnhöfe selbst ausgeweitet. In ihrer aktuellen Mitteilung warnt die Bundespolizei ausdrücklich davor, Waffen zur Selbstverteidigung mitzuführen. Sie könnten die Situation verschärfen, die eigene Risikobereitschaft erhöhen und im schlimmsten Fall gegen die Träger selbst eingesetzt werden. Wer eine Waffe bei sich trägt, verliere oft den Blick für deeskalierende Strategien – und bringe sich selbst in Gefahr.Lesen Sie auchStattdessen empfiehlt die Polizei sogenannte Schrillalarme: Kleine Geräte, die bei Aktivierung einen lauten Ton erzeugen und Umstehende auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen sollen. Das könne Täter abschrecken – gerade in belebten Bereichen wie Bahnhöfen.Das Verbot umfasst sämtliche Messerarten, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen, etwa Sicherheitsdienste oder Handwerker. Die Polizei kontrolliert regelmäßig vor Ort, ob sich Reisende an die Regeln halten.juve