E-Autofahrer aufgepasst! Wer Strom im Tank hat, braucht heuer eigentlich keine Sommerlektüre. Keinen neuen Stephen King, keinen Heinz Strunk und auch die von den Feuilletons hoch gelobten Geheimtipps – all die Stapel in den Buchhandlungen kann man dieses Jahr getrost umkurven. Denn wer ein E-Auto fährt, für den besorgt den frischen Lesestoff 2025 die bayerische Staatsregierung – wenn auch leider nur in Form einer Textgattung, die bislang noch nicht durch ihre literarische Qualität aufgefallen ist: Gebührenverordnungen.
Eigentlich wollte die Staatsregierung Stromfahrern mit der Anfang April in Kraft getretenen Parkgebührenbefreiung etwas Gutes tun. Wer ein „E“ am Ende seines Kennzeichens hat, darf auf öffentlichen Parkflächen seitdem für drei Stunden kostenlos halten. Genug Zeit, um einen Arztbesuch zu machen oder Einkäufe zu erledigen – oder im Zweifel auch mal beides hintereinander. Dieses finanzielle Zuckerl sollte unverbesserlichen Benzinliebhabern einen Anreiz zum Umstieg auf saubere Antriebstechniken liefern. Die Kommunen empfanden diesen Eingriff in ihr Hoheitsgebiet aber als wenig galantes Wendemanöver. Vor allem in Gegenden mit touristisch relevanten Zielen wollte man die vom Freistaat kurzerhand abmoderierten Parkeinnahmen gerne weiter einfahren.







