Kiel (dpa/lno) - Mit einem neuen Verfassungsschutzgesetz will Schleswig-Holsteins Landesregierung die Befugnisse der Behörde erweitern und neue Kontrollmechanismen einführen. „Mit diesem Gesetz stellen wir den Verfassungsschutz auf ein neues Fundament“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in Kiel.

Die Behörde soll neue Befugnisse etwa bei der Finanzermittlung erhalten. Künftig darf sie Kontostamm- und Kontoverkehrsdaten abfragen sowie Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisch auswerten - beispielsweise in extremistischen Online-Foren. Auch für die Wohnraumüberwachung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sind neue Regelungen geplant.

Gleichzeitig kündigte die Innenministerin auch neue Mechanismen an, um die Arbeit des Verfassungsschutzes zu kontrollieren. So sollen die Grenzen für den Einsatz von Vertrauenspersonen klarer geregelt werden. Ebenfalls soll es eine gerichtliche Vorab- und Begleitkontrolle für besonders „eingriffsintensive“ Mittel - wie den Einsatz von Vertrauenspersonen - geben.

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