PfadnavigationHomePolitikDeutschland„Angriff auf Verfassung“Bischöfe verurteilen Nominierung von Brosius-Gersdorf – Woelki fordert Schutz ungeborenen LebensVeröffentlicht am 10.07.2025Lesedauer: 3 MinutenWELT-Chefkommentator Andreas Rosenfelder kritisiert die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht: „Wenn man einen so wichtigen Posten mit einer linken Aktivistin besetzt, beschädigt das die Autorität dieses Gerichts.“Am Freitag stimmt der Bundestag über drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht ab. Dazu gehört auch die Juristin Brosius-Gersdorf. Der Kölner Kardinal Woelki kritisiert die Personalie mit Blick auf den Schutz ungeborenen Lebens. Auch das Zentralkomitee der Katholiken ist besorgt.Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält es für vertretbar, am Freitag die in Teilen der Union umstrittene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen – und bekommt dafür Gegenwind, unter anderem von Kirchenvertretern. Auf die Frage der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, ob er es vor seinem Gewissen verantworten könne, Brosius-Gersdorf zu wählen, hatte Merz am Mittwoch im Bundestag knapp „Ja“ geantwortet.Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin einer von der Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Sie hatte unter anderem erklärt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Die Wahl der insgesamt drei neuen Richter soll am Freitag stattfinden. Woelki fordert vor Richterwahl Schutz ungeborenen Lebens einKurz vor der Wahl meldet sich nun der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki zu Wort. „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten – von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende“, betonte Woelki in einem Statement. Bislang sei das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen gewesen – das müsse so bleiben. „Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen“, erklärte Woelki.Lesen Sie auchDas Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) äußert sich ebenfalls besorgt über die mögliche Wahl. „Dass eine Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin öffentlich erklärt, es gebe 'gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt', beunruhigt mich sehr“, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Und weiter: „Ich würde sie aufgrund dieser Position nicht wählen können.“ Die süddeutschen Bischöfe Stefan Oster und Rudolf Voderholzer kritisierten die Nominierung von Brosius-Gersdorf ebenfalls. Wer die Ansicht vertrete, „dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt“, der vollziehe „einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“, schreiben die beiden in einem Statement. Lesen Sie auchVon Teilen der Union gibt es heftige Kritik an der Nominierung der Juristin. Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Brosius-Gersdorf weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann. Für die Wahl der Richter am Freitag ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Die Wahl ist geheim. Die beiden anderen Kandidaten sind die Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold und der Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner.KNA/dpa/säd/jm/saha