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as ging dann doch recht flott: Diese Woche hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihren Vorhabensbericht in der Causa Benko abgegeben. In insgesamt zwölf Strängen ermittelt die Behörde gegen den Gründer des Signa-Konzerns, René Benko, der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt, die am Donnerstag erneut verlängert wurde. Es geht um Betrug, Begünstigung, Untreue. Benko bestreitet die Vorwürfe, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Das ist keine leere Floskel, denn in einem Rechtsstaat entscheiden Gerichte und nicht Gerüchte über Schuld und Unschuld. Durchaus umstritten waren jüngst Urteile gegen zwei frühere Superstars der heimischen Politik, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Natürlich kann man der Meinung sein, dass der Freispruch für Kurz und die Halbierung der Haftstrafe für Grasser ein Beispiel dafür sind, dass man „die Großen laufen lässt“, wie man in Österreich häufig behauptet. Aber man kann auch zur Ansicht gelangen, dass im Falle von Grasser die Strafe wegen der unerträglich langen Verfahrensdauer – fast 16 Jahre seit der ersten Anzeige – zu Recht reduziert wurde. Dass die Justiz lernfähig ist, zeigen die Ermittlungen in der Causa Benko, die nun rasch vorangetrieben werden. Allerdings wurde man in Österreich gegen den gern gesehenen Gast auf diversen Treffen der Wirtschafts- und Politprominenz erst tätig, als in Italien Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden. Immerhin: Jetzt geht etwas voran.






