PfadnavigationHomePanoramaVerfahren eingestelltEr soll Vierjährigen mit Rute geschlagen haben – Weihnachtsmann muss Geldstrafe zahlenVeröffentlicht am 27.06.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Angeklagte steht vor Beginn des Strafverfahrens im Verhandlungssaal des AmtsgerichtsQuelle: Stefan Sauer/dpaEin Laien-Weihnachtsmann aus Stralsund muss 4000 Euro Strafe zahlen, weil er eine Rute gegen einen Vierjährigen erhoben hat. Ob es ein Schlag oder, wie der 62-Jährige sagt, ein Klaps war, konnte nicht ermittelt werden.Hiebe statt Liebe: Weil ein Weihnachtsmann einen vierjährigen Jungen in Stralsund mit einer Rute geschlagen haben soll, muss der 62-jährige Laien-Nikolaus 4000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung zahlen. Das Amtsgericht Stralsund stellte den Prozess gegen eine entsprechende Geldauflage ein.Der Angeklagte habe sich im Wesentlichen geständig gezeigt und sei durch die öffentliche mediale Aufmerksamkeit bereits gestraft, begründete die Staatsanwältin ihren Vorschlag, das Verfahren einzustellen und eine Geldauflage zu verhängen. Der Mann sei nicht aufgrund einer generellen kriminellen Energie angeklagt. Er weise aber eine völlig überholte und gesetzwidrigen Vorstellung auf, wie sich Erwachsene zu Kindern zu verhalten hätten. Wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte, konnte der Sachverhalt vor Gericht nicht zweifelsfrei geklärt werden. Offenbar hatte der Vierjährige dem Weihnachtsmann im November 2024 auf einem Weihnachtsmarkt mehrfach die Zunge herausgestreckt und ihn als „doof“ bezeichnet.Der Mann, der nach eigenen Angaben seit 50 Jahren die Rolle des Weihnachtsmanns übernimmt, gab zu, dass er den Jungen als „Hosenscheißer“ bezeichnet habe, was aber nicht böse gemeint gewesen sei. Zudem habe er dem Vierjährigen einen Klaps mit der Rute gegeben, um ihn zu Respekt aufzufordern. Zeugen sprachen dagegen von einem Schlag mit der Rute.Die Anregung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, wurde laut Gerichtssprecher vom Angeklagten und dessen Verteidiger angenommen und vom Gericht nach rund zweistündiger Verhandlung beschlossen. Lesen Sie auchEinen Vorschlag des Richters, dass sich der Mann bei dem Jungen mit einem Geschenk entschuldigen solle, lehnte die Mutter ab. Sie wolle nicht, dass er den Jungen sehe.KNA/jm