Was im Berliner Reichstag laut der neuen Hausherrin Julia Klöckner (CDU) in diesem Jahr nicht mehr erwünscht ist – zwischen den Brettspielen und der Bastelecke im Kinderhort einer Grundschule im Berliner Stadtteil Köpenick ist es weiterhin willkommen. Dort hängt die sogenannte Pride-Flagge, das heißt die Regenbogenflagge der LGBTQ+-Community. An einer Tafel. Auf Papier, im Format A3. Selbstgemalt. Und zwar sehr modern ergänzt um einen Keil auf der linken Seite in den Farben rosa, hellblau, weiß, schwarz und braun sowie ein gelbes Dreieck mit lila Kreis – Symbole für trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie people of colour.
So kann man es jetzt in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mittwoch nachlesen. Das Urteil des Gerichts lautet: Die Flagge darf hängen bleiben. Selbst wenn manche Eltern aus dem Kinderhort sich darüber ärgern – nicht unähnlich der Bundestagspräsidentin Klöckner. (Aktenzeichen VG 3 K 668/24) So wie die CDU-Politikerin meint, dass die Flagge nicht mit der Pflicht des Bundestags zu politischer Neutralität zusammenpasse, so meinten auch Eltern einer Grundschülerin, die in den Hort geht, die Flagge habe in einer Einrichtung zur Kinderbetreuung nichts verloren.







