Wer einmal einen Tag im Familiengericht verbringt, erlebt den Horror nach, den viele Frauen in ihrem eigenen Zuhause erleben. Die Gewalt. Die Verletzungen. Die Angst. Die Sorge um die Kinder. Hinterher schreiben dann die Gerichte in nüchterner Juristensprache Sätze wie: „Todesdrohungen sind keine Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge“ oder „Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist als eine spezielle Form der Kindesmisshandlung zu bewerten“.