Juristische Schlappe für den AfD-Abgeordneten Ralf Stadler: Die Generalstaatsanwaltschaft München wies seine Strafanträge gegen den grünen Abgeordneten Toni Schuberl zurück und beabsichtigt, keine Ermittlungen aufzunehmen. Damit ist Stadler mit den Anzeigen gegen seinen niederbayerischen Parlamentskollegen – es waren gleich mehrere – bereits an der ersten Hürde gescheitert. Stadler hatte unter anderem eine angebliche Verleumdung und Beleidigung moniert.