F.A.Z.-Archiv

E-Paper

F.A.Z. Produkte

F.A.Z.-Portal

Ein Vorarbeiter verschluckt sich bei einer gemeinsamen Besprechung am Kaffee, stürzt und verletzt sich. Ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft sagt nein – doch ein Gericht sieht dies anders.