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Ein Vorarbeiter verschluckt sich bei einer gemeinsamen Besprechung am Kaffee, stürzt und verletzt sich. Ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft sagt nein – doch ein Gericht sieht dies anders.
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Ein Vorarbeiter verschluckt sich bei einer gemeinsamen Besprechung am Kaffee, stürzt und verletzt sich. Ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft sagt nein – doch ein Gericht sieht dies anders.

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