Entwicklungsgeschichtlich gesehen, gab es eine Zeit, in der es im Wortsinne überlebenswichtig war, günstige Gelegenheiten zu ergreifen – ohne eine Sekunde des Zögerns. Wer die Beute vor der Nase hatte, der packte zu und dachte nicht darüber nach, ob noch ein größeres, saftigeres Beutestück des Weges kommen könnte. Das Gehirn sendete in solchen Fällen Botenstoffe, die das menschliche Zaudern und Wägen ausschalten und den Jäger zur Tat rufen. Das ist so um die 10 000 Jahre her.
So ungefähr erklären Psychologen, warum der Mensch bis heute nicht lange nachdenkt, wenn er im Supermarkt auf ein Schnäppchen trifft.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat an diesem Mittwoch auf eine Klage der Wettbewerbszentrale über eine Vorschrift verhandelt, die den Menschen vor den Fallen der eigenen Psyche in Schutz nehmen soll. Es gibt dazu deutsche und europäische Paragrafen, um der nimmermüden Werbewirtschaft Tricksereien mit Tiefst- und Bestpreisen zu verbieten. Und doch haben sie einen Discounter nicht davon abgehalten, eine virtuos verwirrende Reklame für eine Packung der Kaffeesorte Jacobs Krönung zu entwerfen.
Kosten sollte das 500-Gramm-Paket 4,44 Euro, im Vergleich zu 6,99 Euro in der Woche zuvor – eine Preisermäßigung um 36 Prozent, so schrie es in Rot und Gelb vom Plakat. Die Wahrheit verbarg sich freilich in einer Fußnote zu den 6,99, eine Erläuterung, die kaum zu verstehen war: „Bisheriger 30-Tage-Bestpreis, außer: Jacobs Krönung 4,44“ stand dort. Das bedeutet: Der angebliche Bestpreis war das Ergebnis einer Berg-und-Tal-Fahrt – man erhöht den Preis, um ihn gleich wieder zu senken.






