PfadnavigationHomePolitikDeutschlandStreit um KirchenasylCDU-Politiker wirft Kirchen vor, sich „auf die falsche Seite“ zu stellenVeröffentlicht am 18.06.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Fall dreier Somalier, die über die polnische Grenze eingereist sind, hatte für Aufsehen gesorgt. Jetzt gewährt ihnen die Evangelische Kirche Berlin Asyl. „Interessant ist die Frage, wann dieses Angebot gemacht wurde“, sagt „Bild“-Chefreporter Nikolaus Harbusch.Weil „nahezu in allen Fällen“ von Kirchenasyl die Betroffenen sogenannte Dublin-Fälle seien, kritisiert der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion die Kirchen. Alexander Throm wirft ihnen vor, europäisches Recht zu unterlaufen.Der innenpolitische Sprecher der Union-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), hat sich kritisch zur aktuellen Praxis des Kirchenasyls geäußert. „Das Bemerkenswerte dabei ist, dass es nahezu in allen Fällen dieses Kirchenasyls, es waren im vergangenen Jahr so 2300, 2400 Fälle deutschlandweit, um sogenannte Dublin-Fälle handelt“, sagte Throm im RTL/ntv-Frühstart am Mittwoch. Da gehe es nicht um die Abschiebung ins Heimatland, „sondern da geht es um die Rücküberstellung in das eigentlich für das Asylverfahren zuständige EU-Land, also ein sicheres Land, wo ein ordentliches Asylverfahren gewährleistet ist“.„Ich glaube, hier stellen sich die Kirchen auf die falsche Seite“, sagte Throm. Einerseits forderten diese die Einhaltung des EU-Rechts, würden dieses aber selbst unterlaufen, „indem sie die Menschen so lange im Kirchenasyl belassen, dass die Fristen abgelaufen sind, dann unterlaufen sie hier auch europäisches Recht“. Deswegen müsse man über den Umgang des Staates mit dem Kirchenasyl nochmals nachdenken, „insbesondere bei den Dublin-Fälle“, fügte Throm hinzu.Lesen Sie auchBeim Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein formales Recht, sondern es beruht auf einer oft stillschweigenden Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Migranten Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben.Zuletzt hatte die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet, dass die Zahl der Fälle von Kirchenasyl 2024 stark angestiegen sei. Es habe demnach 2386 Fälle gegeben – gut 300 mehr als im Vorjahr.epd/säd