Keine Verkehrstoten mehr: Diese Bilanz hat sich München vorgenommen. Doch von der „Vision Zero“ ist die Stadt noch weit entfernt. Vergangenes Jahr starben im Straßenverkehr 19 Menschen, darunter zehn Fußgänger und fünf Radfahrer – fast alle waren Senioren.
Jetzt will die Stadt auf 200 bis 300 Straßen neue Tempo-30-Limits einführen und so die Sicherheit erhöhen. Möglich macht dies eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom vergangenen Herbst. Die Verwaltung darf nun in bestimmten Fällen bei einer einfachen Gefahrenlage die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzen. Das gilt etwa für Straßen zwischen zwei 30er-Abschnitten oder Zonen, die nicht länger als 500 Meter sind. Solche Lücken, auf denen wieder 50 gefahren werden darf, gibt es in München viele, die Stadt will sie nun schließen.
Bisher galt: Vor allem in Wohnvierteln und Gebieten, in denen viele Fußgänger und Radler unterwegs sind, konnte eine Kommune ein ganzes Quartier als Tempo-30-Zone ausweisen, in der grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt. Auch vor Schulen, Kliniken und Betreuungseinrichtungen konnte die Stadt schon früher Tempo 30 einführen. Wo es derartige Einrichtungen aber nicht gibt und auch keine anderen Ausnahmeregelungen gelten, musste früher erst immer ein Unfall passieren, damit die Behörden eine Straße wirklich als gefährlich einstufen und das Tempolimit von der Regelgeschwindigkeit 50 auf 30 Kilometer pro Stunde senken durften.







