Ein Strafbefehl für eine Pflegekraft wegen des Drehs eines Erotikvideos während ihrer Arbeit in einem Pflegeheim in Unterfranken ist rechtskräftig. Die Angeklagte habe keinen Einspruch dagegen eingelegt, teilte der Direktor des Amtsgerichts in Bad Neustadt a.d. Saale auf Nachfrage mit. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt den Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen. Dieser sieht eine Geldstrafe von 2500 Euro vor.
Pflegerin nach Pornodreh am Arbeitsplatz bestraft
Eine Pflegekraft fertigt während der Arbeitszeit erotische Aufnahmen an. Das hat nun finanzielle Folgen für sie.






