PfadnavigationHomeRegionalesHamburgVerfassungsgerichtsverhandlungGender-Gegner werfen Hamburger Senat vor, Volksbegehren nicht ordentlich durchzuführenVeröffentlicht am 06.06.2025Lesedauer: 4 MinutenIn diesem Gebäude tagte das Hamburgische VerfassungsgerichtQuelle: picture alliance/dpa/Christian CharisiusVor knapp einem Jahr scheiterten Gender-Gegner in Hamburg mit einem Volksbegehren. Verantwortlich machen die Initiatoren Bürgerschaft und Senat, zogen gegen deren Praxis vor Gericht. Am Freitag begann vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht die Verhandlung.Die im vergangenen Jahr mit ihrem Volksbegehren gescheiterte Hamburger Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ hat Klage gegen den Senat und die Bürgerschaft beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Am Freitag haben die neun Verfassungsrichter über den Streit beraten. Anfang Juli wollen sie ihre Entscheidungen verkünden. In der mündlichen Verhandlung machte die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Birgit Voßkühler allerdings mehrmals deutlich in welche Richtung die Entscheidung des Gerichts wohl ausfallen dürfte.Die Initiatoren werfen dem Senat vor, es den Bürgern unverhältnismäßig schwer zu machen, Stimmen für ein Volksbegehren abzugeben. Ein Erfolg für ein Volksbegehren sei von vornherein ausgeschlossen – es sei denn, die Initiatoren sorgten selbst und mit erheblichem Aufwand für die Sammlung der nötigen knapp 66.000 Stimmen. Damit verstoße der Senat gegen Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung.Lesen Sie auchAnders als bei einer Volksinitiative, die in Hamburg die erste Stufe auf dem Weg zu einem Volksentscheid darstellt, sei bei der zweiten Stufe, dem Volksbegehren, der Senat für die Durchführung zuständig. Während in der ersten Stufe die Initiatoren allein 10.000 Unterstützerunterschriften in sechs Monaten sammeln müssten, obliege die Pflicht, die Unterschriftenabgabe für das Volksbegehren so einfach wie möglich zu machen, dem Senat. So regele es der Artikel 50. Dazu gehört aus Sicht der Initiative etwa, dass der Senat alle Haushalte informiert. Bisher veröffentlicht er lediglich im Amtlichen Anzeiger, dass ein Volksbegehren stattfindet. Zudem ist eine Abstimmung nur mit Unterschrift möglich. Die Initiatoren sähen eine zusätzliche Online-Abstimmung als einfachere Variante an.Für ein Volksbegehren ist eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In dieser müssen fünf Prozent der Wähler der Vorlage der Initiative zustimmen, aktuell entspricht das 65.835 Stimmen. Daran scheiterten die Gender-Gegner im vergangenen Sommer. Laut Landeswahlamt waren bei der Sammlung im Sommer vergangenen Jahres 55.096 Unterstützersignaturen für das Anti-Gendern-Volksbegehren zusammengekommen.Dass es nicht für rund 10.000 Stimmen mehr gereicht hat, lasten die Initiatoren auch der Bürgerschaft an. Diese hatte durch eine Ablehnung der Fristverlängerung dazu beigetragen, dass die Gender-Gegner ihre Unterschriften während der Hamburger Sommerferien sammeln musste. Lesen Sie auchVoßkühler machte in der Verhandlung deutlich, dass vor allem dieser Punkt vom Verfassungsgericht als nicht angreifbar angesehen wird. Die Abgeordneten hätten das Recht frei über Anträge zu entscheiden, die ihnen vorgelegt würden – auch, wenn diese zum Nachteil für eine Volksinitiative führen würden. Überhaupt machte Voßkühler in der Verhandlung wenig verhohlen klar, dass sich das Anti-Gender-Bündnis wenig Hoffnung darauf machen sollte, mit seinen Anträgen Erfolg zu haben. Anders als etwa das Bundesverfassungsgericht hat das Hamburgische Verfassungsgericht nur eine begrenzte Zuständigkeit. Regelmäßig fallen Entscheidungen des Gerichts daher so aus, dass es sich per se nicht für zuständig erklärt, gewisse Fragen zu klären. Auch im Fall des Gender-Volksbegehrens hätte es konkret eigentlich nur zu entscheiden, ob das Begehren zustande gekommen ist, oder nicht. Bei der Zahl der Stimmen kein großer Streitpunkt. Nur mit einer klaren Argumentation könne man allgemeine Verfassungsgrundsätze auf den Fall des gescheiterten Volksbegehrens anwenden, erklärte Voßkühler. Immer wieder fielen von ihr Sätze, wie „das sehen wir hier nicht.“Lesen Sie auchInteressant könnte die Verkündung der Entscheidung am 4. Juli aber in einer Sache werden: Die Gender-Initiative hat beantragt, dass das Gericht überprüfen soll, ob der Senat seinem verfassungsgemäßen Auftrag nachgekommen ist, das Volksbegehren durchzuführen, oder ob aus sich aus der Kritik der Initiative Hinweise ergeben, dass es keine sachgemäße Durchführung gab, die dann verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre.Die Vertreter des Senats halten das für ausgeschlossen. Staatsrat Jan Pörksen betonte in der Sitzung, der Senat habe sich an alle Vorgaben gehalten, die sich etwa aus dem Gesetz über Volksabstimmungen ergeben würden. Das geforderte Mehr an Engagement von Seiten der Stadtverwaltung sei durch nichts zu begründen.Eine kleine Tür ließ Voßkühler immerhin offen. Wenn sich die neun Richter dazu entscheiden würden und das Durchführungsverfahren des Senats rügen würden, wäre das wegweisend. Denn die Kritik an der Art und Weise, wie Volksbegehren in Hamburg zustande kommen oder scheitern, ist aktuell laut. Lesen Sie auchEtwa zeitgleich mit dem Volksbegehren gegen Gendersprache hatte eine weitere Initiative Unterschriften für eine Rückkehr zu neunjährigen Gymnasien gesammelt – auch das Volksbegehren, das allein von Eltern getragen war, scheiterte. Gleich erging es einer Initiative, die eine Eindämmung von Werbung im öffentlichen Raum forderte. Auch sie war nach eigener Aussage nur von Ehrenamtlichen getragen.Anders erging es zwei weiteren Volksbegehren im vergangenen Jahr. Sowohl das Begehren für einen „Zukunftsentscheid“ in Hamburg als auch das Begehren „Hamburg testet Grundeinkommen“ bekamen die notwendigen Stimmen zusammen. Hinter beiden Initiativen stehen jedoch große Interessenverbände wie Naturschutz- und andere Nicht-Regierungs-Organisationen. Zum Teil wurden die Stimmensammler mit 15 Euro in der Stunde bezahlt – sofern sie in dieser Zeit zehn Unterschriften sammeln konnten. Zusätzlich gab es Geld für größere Plakatkampagnen.
Verfassungsgerichtsverhandlung: Gender-Gegner werfen Hamburger Senat vor, Volksbegehren nicht ordentlich durchzuführen - WELT
Vor knapp einem Jahr scheiterten Gender-Gegner in Hamburg mit einem Volksbegehren. Verantwortlich machen die Initiatoren Bürgerschaft und Senat, zogen gegen deren Praxis vor Gericht. Am Freitag begann vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht die Verhandlung.






